Hi liebe BFW Community,
ich mußte den RVT 52 "C" aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden. Ich habe erst ohne Medikamente am Lehrgang teilgenommen und dann auf Rat des Fallsteuerers und des Psychiologen meine Medikamente wieder eingesezt...
Jetzt nehme ich schon seit 6 Wochen wieder regelmäßig meine Tabletten und fühle mich fitt genug um am an der Hauptmaßnahme zum Technischen Produktdesigners teilzunehmen. Diese startet ja erst am 27.06 und dann hätten wir schon zeitnah 6 Wochen Ferien in denen ich mich weiter stabilisieren kann.
Das Arbeitsamt hat mir einen Aufhebungsbescheid zugesendet gegen den ich Wiedersdpruch einlegen muß.
Begründung:
Die vorzeitige Beendigung des RVT ist nicht gleichzusetzten mit dem Abruch der bewilligten Umschulung zum Technischen Produktdesigners. (gibt es dafür einen rechtlichen Hintergrund / Paragraphen?)
Ich mein ich hab mein persönlichesProblem erkannt ich war Krankheitseinsichtig, nehme wieder Medikamente, fühle mich nun besser also haben Wir doch das Ziel des Vorbereitungstrainings erreicht...
Wie seht Ihr das?
Morgen habe ich den ersten Termin beim Arbeitsamt nach Beendigung...
am 7.06. einen weiteren... und eine Woche Zeit den Wiederspruch zu schreiben...