zwischen der 8. und 9. Etage auf der Waldseite zwischen den Zimmern 03 und 04 befindet sich ein Hornissennest. Ich bekomme immer regelmäßig Besuch von einer Hornissenfamilie und denke auch schon darüber nach ihnen Namen zu geben.
Können wir da irgendwas gegen tun, abgesehen von Fliegengittern und keine offenen Getränke am offenen Fenster rumstehen lassen?
Und ich dachte, es wäre mal an der Zeit, dass die Hornissen hier ihren eigenen Thread bekommen.
Ich bin nicht verrückt, ihr seid alle nur zu normal.
Hornissen sind in Deutschland besonders geschützte Tiere
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39, Stand 25. März 2002, sind wildlebende Tiere geschützt. Der allgemeine Schutz (§ 41 BNatSchG) wildlebender Tiere ist in den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt.
Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie wurde am 01.01.1987 in das Artenschutzgesetz aufgenommen und ist somit in Deutschland gesetzlich geschützt (BArtSchVO Anlg.1 in Verbindung mit § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 65 BNatSchG).
Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht zerstört werden! Ausnahmen/Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 62 BNatSchG).
Hallo!
Ich bin auch betroffen. Man sagte mir ich dürfe mir Fliegengitter besorgen und in den Falz kleben. Aber wenn mehrere betroffen sind sollte wohl das BFW die Kosten tragen und professionell Gitter befestigen lassen. Wäre ohnehin angesagt, auch wegen Mücken und so weiter.
Olli
Hallo,
stellt doch mal eine Liste zusammen wer genau alles betroffen ist. Dann kann man das weitergeben und erhält vielleicht eher geeignete Schutzeinrichtungen.